
Die Arbeitnehmerkammer hilft euch bei der Steuererklärung
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Steuererklärung: Infos für Beschäftigte von der Arbeitnehmerkammer Bremerhaven
Müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen? Wie sind die Fristen zur Abgabe? Und was ist, wenn ich die Ab-gabe vergesse? Was Beschäftigte wissen sollten.
Müssen sich Beschäftigte überhaupt mit dem Thema auseinandersetzen?
Beschäftigte bekommen monatlich einen Nettolohn ausbezahlt, das heißt, der Arbeitgeber hat vor der Auszahlung vom Gesamtlohn (brutto) Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) und Lohnsteuer abgezogen. Über eine Steuererklärung kann aber bei hohen eigenen Kosten im beruflichen Bereich (beispielsweise einem langen Arbeitsweg) Steuer erstattet werden. Und in einigen Fällen ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht.
Wann bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Wenn Beschäftigte (an sich steuerfreie) sogenannte Entgeltersatzleistungen beziehen – beispielsweise Kranken-, Verletzten- oder Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers dazu –, müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Außerdem wird bei Einkünften außerhalb des Arbeitsverhältnisses – wie aus Vermietung, aus einer Erwerbsminderungsrente oder bei Kapitalerträgen im Ausland – eine Erklärung fällig. Und wer sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lässt, muss im Nachhinein erklären, dass für das Jahr der in Anspruch genommene Freibetrag zutreffend war. Auch die Steuerklassen haben Einfluss auf die Abgabepflicht.
Dann gibt es doch sicherlich eine Abgabefrist?
Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht, hat dafür vier Jahre Zeit. Eine verpflichtende Steuererklärung muss spätestens am 31. Juli 2026 (Folgejahr) beim Finanzamt eintreffen, wenn sie „selbst gemacht“ ist. Wer sich fachkundig beraten lässt (bei der Arbeitnehmerkammer, bei Lohnsteuerhilfevereinen oder in Steuerbüros), hat Zeit bis spätestens Ende Februar des nachnachfolgenden Kalenderjahres (hier 1. März 2027).
Falls ich vergesse, meine Steuererklärung abzugeben oder gar nicht weiß, dass ich das muss, sagt mir das Finanzamt Bescheid?
Nein, Steuerpflichtige müssen sich aktiv informieren, ob in ihrem Fall und für das betreffende Steuerjahr eine Abgabepflicht besteht.
Mehr Infos unter
www.arbeitnehmerkammer.de